QUALITÄTSSTEIGERUNG IN DER AUSBILDUNG LEBENS- UND SOZIALBERATUNG GEPLANT !

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat den Entwurf einer Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung veröffentlicht.

Voraussichtlich wir die Ausbildungsdauer von 5 auf 6 Semester verlängert und die Einführung einer Prüfung für den Fall einer außeruniversitären Ausbildung geplant.

Wann diese Neuerungen zum Tragen kommen ist aus heutiger Sicht ungewiss.

Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit nach der derzeitigen 5-semestrigen Ausbildungsverordnung den Beruf zu erlernen!